Gut zehn Jahre ist es her, seitdem die Vereinten Nationen die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedeten. Diese haben den Blick von Unternehmen auf verzweigte Lieferketten geschärft, die bis in Entwicklungsländer reichen. Und seither wird intensiv diskutiert: Genügt bei der Verantwortung für die Lieferkette Soft Law, also freiwillige Selbstverpflichtungen, oder braucht es vielmehr Hard Law und damit gesetzliche Regelungen, deren Nichteinhaltung sanktioniert wird?
In der Praxis existiert keine scharfe Trennlinie: Freiwillig ist nicht gleich unverbindlich, und gesetzlich heißt nicht immer streng. Aktuell sieht es aber so aus, als wäre eine Entscheidung gefallen: Nachdem einige europäische Staaten in den vergangenen Jahren Gesetze zu einzelnen Aspekten der Lieferkettenverantwortung beschlossen, ziehen nun Deutschland und die EU mit Legistik nach. Für Unternehmen wird das letztlich von Vorteil sein: Für diese zählt, dass sie sich mit ihrem Mitbewerb auf einem Level Playing Field bewegen – und das heißt: gleiche Regeln für alle!