Gastkommentar

Sorgfaltsprüfung in der Lieferkette zahlt sich aus

Mario Micelli

Ausgabe 92 – Herbst 2021

Mario Micelli

Weltweit geht der Trend hin zu verbindlichen Sorgfaltsstandards in der Lieferkette. Diese umfassen Themen von Arbeits- und Menschenrechten über Umwelt bis Korruption. In Deutschland tritt mit 1. Jänner 2023 das Sorgfaltspflichtengesetz in Kraft. Auf EU-Ebene wird derzeit an der „Sustainable Corporate Governance Initiative“ gearbeitet, die verbindliche Regeln für Unternehmen in Bezug auf ihre Sorgfaltsprüfung entlang der Lieferkette enthalten wird.

Mit einer solchen Due Diligence sollen Unternehmen tatsächliche und potenzielle negative Effekte ermitteln, verhüten und mindern sowie Rechenschaft darüber ablegen, wie sie diesen begegnen. Die OECD fasst die Sorgfaltsprüfung in der Lieferkette in einem Leitfaden mit sechs Schritten zusammen. 

Die Vorteile, sich näher damit zu befassen, liegen auf der Hand: Eine Sorgfaltsprüfung, die sich mit Risiken der eigenen Geschäftstätigkeit für Menschenrechte effektiv auseinander setzt, trägt zur nachhaltigen Entwicklung positiv bei und schützt das eigene Unternehmen. Das kann teure Prozesskosten und Risiken verhindern sowie die eigene Reputation steigern. Je besser man die eigene Lieferkette kennt, desto besser kann man auf Probleme reagieren.

Mario Micelli leitet den österreichischen Nationalen Kontaktpunkt für die OECD-Leitsätze im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.

Foto: BMDW

 

Siehe auch corporAID Artikel „Geschärfter Blick in die Lieferkette“ (2021)