Leitartikel

Gold Plating

Christoph Eder, corporAID

Ausgabe 78 – November | Dezember 2018

Christoph Eder, Chefredakteur des corporAID Magazin
Christoph Eder, Chefredakteur

An den Wiener Gemeindebauten müssen mehr als 200.000 Türschilder ausgetauscht werden. Statt bei „Eder“ wird man zukünftig bei „Top 20“ läuten müssen. Schuld daran sei die Datenschutzgrundverordnung, ein europarechtlicher Rahmen zum Schutz personenbezogener Daten. Interessant ist, dass Brüssel diese Position der Wiener Stadtverwaltung nicht nachvollziehen kann. Was nach Schilda klingt, ist ein verbreitetes Phänomen, das als Gold Plating bekannt ist – die unerwünschte Übererfüllung von Standards.

Die EU mit ihrem Oszillieren zwischen einheitlichen und subsidiären Regelungen ist hierfür eine dankbare Quelle. Oft wird auf euro-päischer Ebene ein Level Playing Field abgesteckt, das dann nationalstaatlich ausgestaltet wird. Leider gerät das mit der Ausgestaltung mitunter schief, was in der Realität zu kafkaesken Vorschriften seitens der Mitgliedstaaten führt und für Bürger wie Unternehmen ein vernünftiges Handeln praktisch verunmöglicht. Schuld an der Misere ist natürlich immer Brüssel.

Gerade das europäische Wettbewerbsrecht bietet hier eine breite Spielwiese. So vernünftig es ist, in einem Binnenmarkt wettbewerbsverzerrende nationalstaatliche Förderungen zu verbieten, liegt der Teufel doch im Detail: Abwägen, ob eine Förderung zulässig ist, muss der nationale Fördergeber, im Streitfall entscheidet jedoch die Wettbewerbsbehörde in Brüssel. Dabei gilt die preußische Lösung: Grundsätzlich ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Unter letzteres fallen etwa Förderungen für Aus- und Weiterbildung, die berufliche Integration von benachteiligten Personen oder den Umwelt- und Klimaschutz. Die Ausnahmen beschränken sich auf die Europäische Union. Förderungen europäischer Staaten in Entwicklungsländern werden nicht erwähnt.

Das ist nicht zuletzt deshalb ein Thema, weil die Entwicklungszusammenarbeit verstärkt versucht, die Wirtschaft als Partner für die Erreichung der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung zu gewinnen. Man könnte jetzt natürlich messerscharf schließen, dass Förderungen für solche Aktivitäten wettbewerbsrechtlich im allgemeinen schlichtweg nicht relevant sind. Das muss man aber nicht, weshalb staatliche Entwicklungsagenturen auch bei Unternehmenskooperationen gerne auf Gold Plating setzen – von der Schaffung von Arbeitsplätzen über Berufsbildung bis zu Umweltmaßnahmen finden dann umfassende beihilferechtliche Prüfungen statt.

Dabei darf es nicht verwundern, dass nun auch die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft vom Gold Plating eingeholt wurde. In der Entwicklungszusammenarbeit hat dieses Vorgehen nämlich Tradition: Dialektisches Gold Plating ist hier State-of-the-art. Wichtige Themen wie Gender, Klimaschutz oder Diversität werden nicht zielgerichtet verfolgt, sondern von jedem einzelnen Vorhaben gefordert. In der Praxis führt das oft zu einer nihilistischen Position: Außer der besten aller Lösungen – die es nicht gibt – geht dann nämlich oft nicht viel.

Foto: Mihai M. Mitrea