Mit den 2011 überarbeiteten OECD-Leitsätzen verfügen wir über einen einzigartigen international anerkannten Standard für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, der mit den Nationalen Kontaktpunkten über einen wirksamen Streitbeilegungsmechanismus verfügt. Die Frage für Unternehmen ist deshalb nicht mehr, was verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln bedeutet, sondern wie es sich im Geschäftskontext wirkungsvoll umsetzen lässt.
Für mich als neue Vorsitzende der OECD-Arbeitsgruppe für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln stehen drei Themen im Vordergrund: Erstens müssen alle Nationalen Kontaktpunkte die Anforderungen ausreichend erfüllen. Ein zweiter Akzent liegt auf der Politikkohärenz, damit staatliche Investitionsförderungen oder die Umsetzung von Nachhaltigkeits- und Klimaschutzzielen mit den OECD-Leitsätzen abgestimmt sind. Eine dritte Priorität ist die Digitalisierung. Wir haben beispielsweise erst begonnen, die Auswirkungen von künstlicher Intelligenz auf verantwortungsvolle Unternehmensführung zu verstehen. Damit verbunden ist die Festlegung der Anforderungen, die für auf Big Data Analytics beruhende Risikoeinschätzungen gelten sollen.