Viele Initiativen zielen darauf ab, dass Unternehmen mehr Verantwortung übernehmen.
Lieferkettengesetze sollen die unternehmerische Sorgfaltspflicht zur Achtung der Menschenrechte rechtlich verankern.

28.12.2020 Die Erwartungen an Unternehmen, verantwortungsvoll zu handeln, steigen stetig. Und in immer mehr europäischen Staaten wird die unternehmerische Verantwortung international tätiger Firmen verrechtlicht. Während es in Frankreich und den Niederlanden bereits gesetzliche Regelungen gibt, wurde ein entsprechender Antrag in der Schweiz – die sogenannte Konzernverantwortungsinitiative – Ende November abgelehnt. In der Schweiz können Konzerne für Verfehlungen in Sachen Menschenrechte und Umweltstandards damit auch künftig nicht gerichtlich belangt werden. In Deutschland ist diese Diskussion noch im Gange: Nachdem der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte kein zufriedenstellendes freiwilliges Engagement der Unternehmen zutage brachte, soll bald ein nationales Lieferketten- und Sorgfaltspflichtengesetz verabschiedet werden. Und auch die Europäische Union diskutiert die gesetzliche Verankerung einer Sorgfaltsprüfungspflicht für Unternehmen – ein Gesetzesvorschlag wird für Mitte 2021 erwartet.

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