Lieferkette_Holzfabrik in Vietnam
Lieferkettengesetze sollen langfristig die Arbeitsbedingungen in ausländischen Zulieferbetrieben verbessern.

15.2.2021 Deutschland macht nun in Sachen verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen Nägel mit Köpfen. Ab 2023 müssen große deutsche Unternehmen verstärkt auf die Einhaltung von Menschenrechtsstandards achten – und das nicht nur im eigenen Betrieb, sondern auch bei ihren Lieferanten und Geschäftspartnern. Mit dem Lieferkettengesetz sollen insbesondere umweltschädliche Arbeits- und Produktionsbedingungen, Zwangs- oder Kinderarbeit bei ausländischen Zulieferern unterbunden werden.

Betreffen wird das neue Lieferkettengesetz ab 2023 vorerst 600 in Deutschland ansässige Großbetriebe, die mindestens 3.000 Mitarbeiter beschäftigen. Ab 2024 gilt es auch für Unternehmen ab einer Betriebsgröße von 1.000 Mitarbeitern, kleinere Firmen bleiben ausgenommen. Unternehmen, die ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen, drohen Bußgelder und der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen. Der ursprüngliche Plan, Firmen für Menschenrechtsverstöße entlang ihrer Lieferkette auch zivilrechtlich haftbar zu machen, wurde hingegen fallen gelassen.  

Österreichische Unternehmen werden davon aus heutiger Sicht primär durch wachsende Anforderungen deutscher Abnehmer betroffen sein, denn die unternehmerischen Sorgfaltspflichten gehen hierzulande nicht über eine freiwillige Selbstverpflichtung hinaus. Dies könnte sich aber in absehbarer Zeit ändern, wenn auch die EU ihre Verhandlungen über einheitliche europäische Menschenrechtsstandards abschließt. Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments präsentierte dazu Ende Jänner einen Initiativbericht, der im März im EU-Parlament zur Abstimmung kommt. Im Juni präsentiert die EU-Kommission den entsprechenden Gesetzesvorschlag für ein europäisches Lieferkettengesetz. Wie streng dieses ausfallen wird, ist zwar noch nicht absehbar. Eine proaktive Auseinandersetzung mit dem Thema menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten und der Frage, wie angemessene Prozesse aussehen können, um Risiken zu erkennen und diese zu adressieren, ist aber dennoch wohl keine schlechte Idee.

Foto: Marcel Crozet/ILO

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