Kommentar

Verantwortung teilen

Gudrun Zimmerl, corporAID

Ausgabe 81 – Mai | Juni 2019

Gudrun Zimmerl, corporAID

Kinder- oder Zwangsarbeit sind in globalen Lieferketten immer noch Realität. Der 2016 von der deutschen Bundesregierung beschlossene Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte fordert Unternehmen dazu auf, ihrer Verantwortung in internationalen Lieferketten nachzukommen – zunächst auf Basis freiwilliger Selbstverpflichtung. Kommt bis 2020 nicht mindestens die Hälfte der großen Unternehmen diesen Vorgaben ausreichend nach, soll ein Gesetz folgen, das Sanktionen wie Geld- und Freiheitsstrafen und den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen vorsieht. Ein Entwurf liegt seit Februar vor. Dass Unternehmen darin für die gesamte globale Lieferkette in die Pflicht genommen werden, kritisieren Wirtschaftsvertreter als eine faktische Unmöglichkeit. Tatsächlich scheint eine Übertragung der Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten allein auf Unternehmen weder zielführend noch machbar. Primär ist die Politik gefordert, etwa über bilaterale Handelsabkommen oder die Welthandelsorganisation WTO die Einhaltung von Sozialstandards sicherzustellen.

Foto: Mihai M. Mitrea