Kommentar

Effektivität zählt

Gudrun Zimmerl, corporAID

Ausgabe 83 – September | Oktober 2019

Gudrun Zimmerl, corporAID

Die deutsche Bundesregierung will zurzeit von 1.800 Unternehmen wissen, wie sie ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht – die Achtung von Menschenrechten im Unternehmen und in der Wertschöpfungskette – nachkommen. Nächstes Jahr wird die Befragung wiederholt, dann werden die Ergebnisse veröffentlicht. Sollte die Selbstverpflichtung der Wirtschaft, dass bis 2020 mindestens die Hälfte der großen Unternehmen hier über wirksame Mechanismen verfügen, nicht erfüllt werden, steht eine gesetzliche Regelung im Raum. Ein pragmatischer Weg, dem bei den hierzulande oftmals hitzig geführten Debatten über Freiwilligkeit vs. Gesetze zu wenig Beachtung geschenkt wird. Denn: Unternehmerische Verantwortung ist an sich ein positives Wertschöpfungskonzept. Daher braucht die Entwicklung effektiver unternehmensspezifischer Aktivitäten an der Schnittstelle zur Gesellschaft Gestaltungsspielraum und lässt sich nicht verordnen. Gesetzliche Verpflichtungen sollten daher erst zum Einsatz kommen, wenn freiwillige Ansätze nicht zum gewünschten Ergebnis führen.

Foto: Mihai M. Mitrea